Biophotonenpflaster
Die Bedeutung des Lichts für den menschlichen Körper ist essentiell.
Licht steuert wichtige biologische Prozesse in unserem Körper.
Die Bedeutung des Lichts für den menschlichen Körper ist essentiell.
Licht steuert wichtige biologische Prozesse in unserem Körper.
Nur mit Licht ist ein Leben auf unserer Erde möglich. Die Schwingungen des Lichts sind ein elementarer Bestandteil der Existenz für Mensch, Tier und unsere Pflanzenwelt.
Dass das Sonnenlicht uns und unseren Körper beeinflusst, weiß man in der Heilkunde schon lange. Unsere Körperzellen strahlen selbst Licht aus und nutzen dies zur Kommunikation untereinander. Diese zelleneigenen Lichtreize nennt man auch Biophotonen.
Je gesünder unsere Zellen und unserer Körper insgesamt ist, desto mehr Licht, sprich Biophotonen, produziert er bei der Zellteilung. Geht es dem Körper oder einzelnen Zellen schlechter, dann ist das abgegebene Licht schwächer.
Werden die Biophotonen schwächer, bedeutet dies auch, dass die Kommunikation der Zellen untereinander abgeschwächt wird. Dies kann eine Kettenreaktion auslösen, welche zur Folge hat, dass nach und nach immer mehr Zellen Ihre Kraft verlieren, sich nicht mehr richtig regenerieren können und die biochemischen Prozesse im Körper empfindlich gestört werden können.
Biophotonenpflaster für Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Zur Unterstützung der Therapie darf ich Ihnen im Rahmen der Behandlung Biophotonenpflaster empfehlen. Biophotonenpflaster werden auf Akupunkturpunkte aufgebracht und damit auf die Haut. Sie sind teilweise Medizinprodukte und werden bei körperlichen und psychischen Störungen/Erkrankungen eingesetzt.
Biophotonenpflaster unterstützen bei akuten Beschwerden, wie z.B. Schlaflosigkeit, nervösen Störungen, Stimmungsschwankungen, Erschöpfung, Ruhelosigkeit, Ängsten, erhöhter Reizbarkeit, innerer Unruhe, Prüfungsangst, nervösen Magen- und Darmbeschwerden.
Die gesetzliche Grundlage der Biophotonenpflaster für Heilpraktiker Psychotherapie (HeilprG):
Entsprechend eines Beschlusses des Hessischen Sozialministeriums (AZ: V1-18b 2500 vom 22. Februar 2012) ist Heilpraktikern/innen, die über eine Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie verfügen auch im Bundesland Hessen erlaubt, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Therapieunterstützung zu empfehlen – dies gilt auch für Biophotonenpflaster.
Sie haben Interesse an Biophotonenpflastern? Dann stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
- Arthur Schopenhauer -Neun Zehntel unseres Glücks beruhen allein auf der Gesundheit.
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